HR Lexikon

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung ist ein Modell, bei dem ein Personaldienstleister Mitarbeitende anstellt und sie zeitlich befristet an ein anderes Unternehmen „verleiht“, wo sie arbeiten, während der Dienstleister rechtlich der Arbeitgeber bleibt.

Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, ist ein Modell, bei dem ein Arbeitgeber (Verleiher) seine Arbeitnehmer:innen vorübergehend an ein anderes Unternehmen (Entleiher) überlässt. Die Arbeitnehmer:innen bleiben rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeiten aber im Betrieb des Entleihers unter dessen Anweisungen. 

Es besteht kein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer. 

Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, welches auch die Auswahl qualifizierter Arbeitskräfte vorschreibt. Sie wird genutzt, um Personalengpässe flexibel zu überbrücken.

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