HR Lexikon
Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über
- Dauer,
- Art und
- Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
Es dient den Arbeitnehmer:innen als Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis, das lediglich Angaben zur Beschäftigungsdauer und Tätigkeit enthält, und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, welches zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens umfasst. Ein solches Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein und wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses basierend auf den Regelungen des § 109 GewO und § 16 BBiG ausgestellt.
Melde dich zu unserem Newsletter an
Du willst immer auf dem Laufenden bleiben?
Dann trag dich in unseren Newsletter ein!